Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich der Videoproduktion, die zwischen der SOFT SERVICES SOLUTIONS PRIVATE LIMITED (nachfolgend „Dienstanbieter“) und ihren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern) abgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
Die Darstellung unserer Dienstleistungen auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem beiderseitigen Unterzeichnen eines individuellen Produktionsvertrages kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zustande.
3. Leistungserbringung
Die Dienstleistung wird durch den Einsatz qualifizierter Fachkräfte und freier Mitarbeiter (insbesondere lokaler Filmcrews in Österreich) erbracht. Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Mitwirkungspflichten (z. B. Bereitstellung von Bildmaterial, Einhalten von Drehterminen) fristgerecht zu erfüllen.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme bei Vertragsunterzeichnung fällig. Die restlichen 50% werden nach Fertigstellung und Freigabe des finalen Videos (vor Auslieferung des hochauflösenden Endprodukts) in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich in Euro (€).
5. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Das Urheberrecht am gedrehten und geschnittenen Material verbleibt beim Dienstanbieter. Dem Kunden werden nach vollständiger Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck übertragen.
6. Haftungsbeschränkung
Der Dienstanbieter haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, sofern keine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt.
7. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt das materielle Recht der Republik Indien (Sitz der Muttergesellschaft) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat (z.B. Österreich), unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung).